Sexualpädagogische Fachkräfte unterstützen zu vielfältigen Themenbereichen und sind auch Teil der Primärprävention im Kontext sexualisierter Gewalt.
In Vorbereitung auf die gesetzlichen Neuerungen des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das Kitas und alle anderen Einrichtungen der Jugendpflege verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt zu entwickeln und die Träger in die Pflicht nimmt, geregelte Beschwerdeverfahren bereitzustellen, wurden in den vergangenen Jahren immer wieder vor allem Kitas in diesem Prozess unterstützt. Im neuen Paragraf 45 SGB VIII wird nämlich die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kitas daran geknüpft, dass die Einrichtungen ein Schutzkonzept vorweisen können mussten. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist am 09.06.2021 in Kraft getreten.
Wir wollen mit diesem Beitrag das Vorhaben unterstützen, alle Einrichtungen der Jugendpflege zu „ermutigen und fachlich [zu] unterstützen, sich mit dem komplexen und sehr emotionalen Thema sexueller Kindesmissbrauch [und sexualisierter Gewalt, auch bei erwachsenen Schutzbefohlenen] professionell auseinanderzusetzen. Unser Ziel ist es, dass alle Schulen Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt (weiter-)entwickeln, damit Kinderschutz im Schulalltag selbstverständlich wird.“ (Johannes-Wilhelm Rörig, seit 2011 der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)).
Inspiration für diesen Beitrag ist die Broschüre „Was muss geschehen, damit nichts geschieht? Schutzkonzepte helfen, Schülerinnen und Schüler vor sexueller Gewalt zu schützen.“ herausgegeben im Rahmen der Kampagne „Kein Raum für Missbrauch“ (Stand Juni 2016). Online sind die Inhalte der Broschüre ebenfalls aufbereitet und in drei Abschnitten über diese Website abrufbar:
www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de
Was ist ein Schutzkonzept?
Um andere vor sexuellen Übergriffen und Gewalt schützen zu können, muss man wissen, wie.
Dies umfasst ein professionelles Verständnis zur wirksamen Umsetzung von Schutzmaßnahmen und dazu eine Beschäftigung mit Täter*innenstrategien und Gelegenheiten, internes Melde-Verfahren bei Verdacht, Gestaltung eines achtsamen Umgangs mit Grenzen und von Schutzräumen sowie der eigene Schutz vor falscher Beschuldigung.
Ein Schutzkonzept hilft beispielsweise Schulen, Kindertagesstätten, Heimen, Sportvereinen, Kliniken, Kirchengemeinden oder Kinder- und Jugendreisen zu Erfahrungsräumen und Orten zu werden, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt geschützt sind. Dies gilt ebenso für erwachsene Schutzbefohlene.
Wie entstehen Schutzkonzepte?
Auf der Website www.kein-raum-für-missbrauch.de/schutzkonzepte ist die Formulierung präzise auf den Punkt gebracht: „Ein Schutzkonzept sollte von der Einrichtung oder Organisation, für die es gedacht ist, selbst entwickelt werden. Die Verantwortung dafür liegt bei der Leitung. Dabei ist es wichtig, Mitarbeiter[*]innen und Mitarbeiter bzw. Akteure der Organisation frühzeitig in die Entstehung des Schutzkonzepts einzubinden. Wenn möglich sollten auch Kinder, Jugendliche und Eltern beteiligt werden. Die Einrichtung oder Organisation sollte sich dazu am besten von Fachleuten, wie sie in spezialisierten Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt, aber auch in den eigenen Strukturen der Träger und Verbände zu finden sind, begleiten lassen.“
Welche Bestandteile haben Schutzkonzepte?
Abhängig vom Anwendungsbereich und der spezifischen Einrichtung (Schule, Kita, Heime, Reisen, Sport und Freizeit, Gesundheit) haben Schutzkonzepte neben allgemein üblichen auch ganz unterschiedliche Bestandteile. Da jedes Schutzkonzept individuell ist, müssen auch die Inhalte individuell ausgewählt werden. Online verfügbar sind sehr viele unterschiedliche Vorlagen, an denen sich Einrichtungen und Fachkräfte orientieren können.
In der Broschüre bzw. auf der Website werden die folgenden neun möglichen Bestandteile näher erläutert:
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Leitbild
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Personalverantwortung
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Fortbildungen
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Verhaltenskodex
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Partizipation
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Präventionsangebote
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Beschwerdeverfahren
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Notfallplan
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Kooperation mit Fachleuten
Seit einigen Jahren ist vor allem die Notwendigkeit bewusst geworden, dass der Aspekt „digitaler Raum“ wesentlich zu berücksichtigen und mitzudenken ist. Hierzu gibt es auch viele medienpädagogische Angebote und die Zusammenarbeit mit vielseitig geschulten Fachkräften und/oder Fachkräften verschiedener Spezialisierungen stellt sich hier als gewinnbringend heraus.
Weiterführend findet sich unter folgendem Link eine nähere Erläuterung zu den digitalen Aspekten eines Schutzkonzeptes:
https://digital.kein-raum-fuer-missbrauch.de/
Habt ihr schon Einrichtungen beim Erstellen von Schutzkonzepten begleitet? Wollt ihr eure Erfahrungen oder Tips mit uns teilen? Hinterlasst gern einen Kommentar!
Und auch wenn ihr selbst mal einen Beitrag einreichen wollt, mailt uns gern.
Verfasst von Katja Wollmer, Referentin für Sexuelle Bildung, pro familia Bundesverband